Die Praxis wird als Privatpraxis geführt. Ich behandle Selbstzahler:innen, Privatversicherte, Beihilfe- und Heilfürsorgeberechtigte sowie gesetzlich Versicherte im Kostenerstattungsverfahren (§ 13 Abs. 3 SGB V).
Eine transparente Kostenaufklärung erfolgt selbstverständlich vor Beginn der Behandlung.
Informationen zu Erstgespräch, probatorischen Sitzungen und regulären Therapiesitzungen erhalten Sie im persönlichen Vorgespräch. Die Abrechnung erfolgt transparent nach vereinbarten Honorarsätzen.
Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ/GOP. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag.
Die Abrechnung erfolgt analog zur privaten Krankenversicherung. Die Erstattung richtet sich nach Ihrer persönlichen Beihilfequote.
Eine Behandlung ist im Kostenerstattungsverfahren nach vorheriger Genehmigung durch Ihre Krankenkasse möglich.
Gerne informiere ich Sie über die notwendigen Schritte im Erstgespräch.
• Erstgespräch (50 Min.): 135,53 €
– Kennenlernen, erste diagnostische Einschätzung und Klärung des weiteren Vorgehens
• Probatorische Sitzungen (2–5):
– 135,53 € pro Sitzung
– Zusatzleistungen (einmalig):
– Testdiagnostik: 75,75 €
– Biografische Anamnese: 123,34 €
• Weitere Sitzungen:
– 135,53 € pro Sitzung
Hinweise:
Die Abrechnung erfolgt privat. Die genannten Kosten dienen der Orientierung und können je nach Einzelfall leicht variieren.
Als privat Versicherte oder beihilfeberechtigte Person können Sie ein Erstgespräch vereinbaren. In vielen Fällen werden Erstgespräch und probatorische Sitzungen übernommen.
Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ/GOP. Die Erstattung hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab.
Leistungen und Kosten (Auszug):
• Erstgespräch (50 Min.):
– 135,53 € + 33,52 €
• Probatorische Sitzungen:
– ca. 169 € pro Sitzung
• Zusatzleistungen (einmalig):
– Testdiagnostik: 75,75 €
– Biografische Anamnese: 123,34 €
Hinweis:
Die genauen Kosten und Erstattungen richten sich nach Ihrem individuellen Tarif.
Als Versicherte:r über die Heilfürsorge können Sie direkt einen Termin vereinbaren. Die Abrechnung erfolgt unmittelbar über den jeweiligen Träger.
Je nach Institution (z. B. Bundeswehr, Polizei) können unterschiedliche Unterlagen erforderlich sein. Diese werden im Erstgespräch besprochen.
Hinweis:
Die ersten Sitzungen sind häufig ohne zusätzliche Formalitäten möglich. Weitere Schritte erfolgen in Abstimmung mit dem zuständigen Träger.
Eine Behandlung ist im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens (§ 13 Abs. 3 SGB V) möglich, wenn kein zeitnaher Therapieplatz verfügbar ist.
Das Erstgespräch (ca. 100 €) erfolgt zunächst privat und dient der diagnostischen Einschätzung sowie der Klärung des weiteren Vorgehens.
Im Anschluss kann gemeinsam geprüft werden, ob ein Antrag bei der Krankenkasse sinnvoll ist.
Typische Voraussetzungen:
• Nachweis über erfolglose Therapieplatzsuche
• Antrag bei der Krankenkasse
• ggf. weitere Unterlagen (abhängig von der Kasse)
Die genauen Schritte werden individuell im Erstgespräch besprochen.
Bei Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen wird ein Ausfallhonorar von 80 € berechnet.
Ausnahme: Ein Ersatztermin in derselben Woche oder eine kurzfristige Umstellung auf Videotherapie.